Logo of the MDZ: Münchener DigitalisierungsZentrum, Digitale Bibliothek. Navigate to main page

'Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlim[m]en und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet' - Details

Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlim[m]en und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet