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'Wir Josephus von Gottes Gnaden Erwöhlter Römis. Kayser zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs in Gemanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien, vnd Sclavonien [et]c. König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Ertz-Hertzog zu Burgund, Steyer, Kärnten, Crain, Würtenberg, vnd Graf zu Tyroll. [et]c. Entbieten allen vnnd jeden Unseren Hof-Raths-Præsidenten, Vice-Præsidenten, Vicedomben, Räthen, Pflegern, Richtern, Castnern, Mauthnern, vnd andern Unsern Lands-Ständen Unserer Landen zu Bayrn, vnd Prälaten, Grafen, Herren Ritterschafft, auch Städten, vnnd Märckten, vnd ins gemain allen Unseren Underthanen. Demnach bey Uns Vice-Præfectus, Præses, vnd gesambter Magistrat der Confraternität S. Michaëlis Archangeli zu Berg am Laimb ... angebracht. Waßmassen Ihro Römis. Kayserl. Majestät ... Das erst erwehnter Confraternität vnderm 15. Novemb. Anno 1699. auff 10. Jahr lang Allergnädigst ertheilt- vnd am vergangen 15. Monats Tag Novemb. erst abgescheinten Jahrs aber expirierte Privilegium: Krafft dessen selbe die zur ihrer Andacht benöthigte guldene, silberne, metall- oder messinge Bruderschafft-Pfennig, Testimonia vnd Büchlein haben stechen, giessen vnd drucken lassen dörffen ... auf andere 10. Jahr lang in Kays. Gnaden renovirt ... Damit nun aber dises auf 10. Jahr lang weiter allergnädigst extendirte Privilegium ... jederman in Unsern Landen kunt getahn ... So ist hiemit ... vnser allergnädigst vnd ernstlicher Befelch, zuverfügen, damit dergleichen ... Bruderschaffts-Requisita ... nit nachgemacht ... oder verkaufft ... werden sollen ... : Geben in Unserer Stadt München den 31. Jenner 1710.' - Details
Wir Josephus von Gottes Gnaden Erwöhlter Römis. Kayser zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs in Gemanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien, vnd Sclavonien [et]c. König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Ertz-Hertzog zu Burgund, Steyer, Kärnten, Crain, Würtenberg, vnd Graf zu Tyroll. [et]c. Entbieten allen vnnd jeden Unseren Hof-Raths-Præsidenten, Vice-Præsidenten, Vicedomben, Räthen, Pflegern, Richtern, Castnern, Mauthnern, vnd andern Unsern Lands-Ständen Unserer Landen zu Bayrn, vnd Prälaten, Grafen, Herren Ritterschafft, auch Städten, vnnd Märckten, vnd ins gemain allen Unseren Underthanen. Demnach bey Uns Vice-Præfectus, Præses, vnd gesambter Magistrat der Confraternität S. Michaëlis Archangeli zu Berg am Laimb ... angebracht. Waßmassen Ihro Römis. Kayserl. Majestät ... Das erst erwehnter Confraternität vnderm 15. Novemb. Anno 1699. auff 10. Jahr lang Allergnädigst ertheilt- vnd am vergangen 15. Monats Tag Novemb. erst abgescheinten Jahrs aber expirierte Privilegium: Krafft dessen selbe die zur ihrer Andacht benöthigte guldene, silberne, metall- oder messinge Bruderschafft-Pfennig, Testimonia vnd Büchlein haben stechen, giessen vnd drucken lassen dörffen ... auf andere 10. Jahr lang in Kays. Gnaden renovirt ... Damit nun aber dises auf 10. Jahr lang weiter allergnädigst extendirte Privilegium ... jederman in Unsern Landen kunt getahn ... So ist hiemit ... vnser allergnädigst vnd ernstlicher Befelch, zuverfügen, damit dergleichen ... Bruderschaffts-Requisita ... nit nachgemacht ... oder verkaufft ... werden sollen ... : Geben in Unserer Stadt München den 31. Jenner 1710.