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'Gründlich- und Standhafft Vertheidigte Besitznehmung Derer Dem Durchl. Chur-Hause Bayern Nach tödlichem Hintrit des letzteren Grafens Christian Albrechts von Wolffstein Krafft der Von Kayser Ferdinanden dem I. erlangten, und von denen nachgefolgten Römischen Kaysern bestattigten Anwartschafft auf alle Wolffsteinische Reichs-Lehen Den 20. April 1740. Zu- und heimgefallener Reichs-Lehenbaren Herrschafften und Schlössern Ober- und Unter-Sultzburg, auch Pyrbaum, Mit allen und jeden ihren hohen und niedern Obrigkeiten, Gerichten und Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen [et]c. Zu Bewährung der Chur-Bayrischen Rechten, Blosstellung Des Gegenseitigen Unfugs, Und Nöthiger Belehrung des Publici in offenen Druck gegeben Im Jahr 1748.' - Details
Gründlich- und Standhafft Vertheidigte Besitznehmung Derer Dem Durchl. Chur-Hause Bayern Nach tödlichem Hintrit des letzteren Grafens Christian Albrechts von Wolffstein Krafft der Von Kayser Ferdinanden dem I. erlangten, und von denen nachgefolgten Römischen Kaysern bestattigten Anwartschafft auf alle Wolffsteinische Reichs-Lehen Den 20. April 1740. Zu- und heimgefallener Reichs-Lehenbaren Herrschafften und Schlössern Ober- und Unter-Sultzburg, auch Pyrbaum, Mit allen und jeden ihren hohen und niedern Obrigkeiten, Gerichten und Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen [et]c. Zu Bewährung der Chur-Bayrischen Rechten, Blosstellung Des Gegenseitigen Unfugs, Und Nöthiger Belehrung des Publici in offenen Druck gegeben Im Jahr 1748.